Viele Versicherte wissen es nicht: Gesetzliche Krankenkassen bezuschussen jedes Jahr zwei zertifizierte Präventionskurse – oft mit 75 bis 100 Prozent der Kursgebühr. Wer den Zuschuss nicht nutzt, verschenkt ihn. Hier erfährst du, wie die Erstattung abläuft.

Warum zahlt die Krankenkasse überhaupt?

Die Grundlage steht in § 20 SGB V. Das Gesetz verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen, Leistungen zur Primärprävention anzubieten. Gemeint sind Kurse, die Krankheiten vorbeugen sollen – in den Feldern Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum.

Damit ein Kurs bezuschusst wird, muss er geprüft und zertifiziert sein. Die Prüfung übernimmt die Zentrale Prüfstelle Prävention für die meisten Kassen. Jeder zertifizierte Kurs hat eine eigene Kurs-ID.

Die 4 Schritte zur Erstattung

1. Zertifizierten Kurs auswählen

Achte darauf, dass der Kurs eine Kurs-ID hat und nach § 20 SGB V zertifiziert ist. Ohne Zertifizierung gibt es kein Geld zurück – egal wie gut der Kurs ist.

2. Kursgebühr zunächst selbst zahlen

In der Regel zahlst du den Kurs erst einmal selbst. Die Kasse erstattet dir den Betrag nach Abschluss. Einige Kassen arbeiten mit eigenen Partnern zusammen und rechnen direkt ab.

3. Kurs vollständig absolvieren

Das ist der Punkt, an dem die meisten Erstattungen scheitern. Bei Präsenz- und Live-Kursen verlangen die Kassen üblicherweise die Teilnahme an mindestens 80 Prozent der Einheiten. Bei reinen Online-Kursen zum Selbstlernen verlangen viele Kassen sogar, dass du alle Einheiten abschließt.

4. Bescheinigung und Rechnung einreichen

Nach dem Kurs bekommst du eine Teilnahmebescheinigung. Diese reichst du zusammen mit der Rechnung bei deiner Krankenkasse ein – bei den meisten Kassen geht das bequem über die App oder das Online-Portal. Das Geld kommt danach meist innerhalb weniger Wochen.

Wie viel zahlt meine Kasse?

Das ist von Kasse zu Kasse verschieden. Manche erstatten einen Prozentsatz, andere einen festen Höchstbetrag pro Kurs, viele kombinieren beides. In unserer Übersicht findest du Richtwerte für 74 Krankenkassen:

→ Krankenkassen-Vergleich: Wer zahlt wie viel?

Häufige Stolperfallen

  • Kurs nicht zertifiziert: Ohne Kurs-ID nach § 20 SGB V gibt es keinen Zuschuss.
  • Kurs nicht abgeschlossen: Ohne Teilnahmebescheinigung keine Erstattung.
  • Jahresbudget schon aufgebraucht: Zwei Kurse pro Kalenderjahr sind die Regel.
  • Höchstbetrag übersehen: Viele Kassen zahlen z. B. maximal 75 bis 150 Euro pro Kurs.

Fazit

Die Erstattung ist einfacher, als viele denken: Kurs mit Zertifizierung wählen, durchziehen, Bescheinigung einreichen. Unsere beiden Online-Kurse – Ganzkörperkräftigung und Ernährung – sind nach § 20 Abs. 1 SGB V zertifiziert und dauern jeweils 8 Wochen.

→ Zu den Kursen

Hinweis: Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich ist die Auskunft deiner Krankenkasse.